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Hierbei konnten unter anderem ein 34-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland und eine 14-Jährige mit Wohnsitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen angetroffen werden.
Nach erfolgter Kontrolle wurde die 14- Jährige in eine Betreuungseinrichtung gebracht. Dort gab sie an, vom 34-Jährigen mehrere Betäubungsmittel (Ecstasy) zum Konsum erhalten zu haben. Der 34-Jährige war zu diesem Zeitpunkt von der Polizei bereits wieder entlassen. Über einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München wurde ein Haftbefehl gegen den 34- Jährigen erwirkt.
Am Montag, 05.02.2024, konnte der 34-Jährige durch Polizeibeamte im Umfeld einer Grünanlage in der Maxvorstadt angetroffen werden.
In dieser Situation wollte er gerade zusammen mit einem 23-jährigen afghanischen Staatsbürger, der in einer Unterkunft im Landkreis Fürstenfeldbruck untergebracht ist, Betäubungsmittel an zwei minderjährige Personen (13 und 15 Jahre, beide mit Wohnsitzen im Landkreis München) abgeben.
Der 34-Jährige und der 23-Jährige wurden daraufhin festgenommen und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Bei beiden wurden mehrere Gramm Betäubungsmittel und Bargeld im dreistelligen Bereich in kleiner Stückelung aufgefunden und sichergestellt.
Beide wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt und einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl gegen den 23-Jährigen und der bereits bestehende Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wurde vollstreckt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 83 (Rauschgiftkriminalität) des Polizeipräsidiums München.
Illegaler Handel mit Betäubungsmittel
Quelle: Polizeipräsidium München
09.02.2024 09:17 Uhr
Landkreis München
Am Donnerstag, 25.01.2024, gegen 23:30 Uhr, kontrollierte eine Gruppe der Münchner Einsatzhundertschaft eine Personengruppe an einer öffentlichen Tiefgarage in der Altstadt, bei der der Verdacht bestand, dass die Personen Betäubungsmittel konsumieren könn
Am Donnerstag, 25.01.2024, gegen 23:30 Uhr, kontrollierte eine Gruppe der Münchner Einsatzhundertschaft eine Personengruppe an einer öffentlichen Tiefgarage in der Altstadt, bei der der Verdacht bestand, dass die Personen Betäubungsmittel konsumieren könnten.Hierbei konnten unter anderem ein 34-jähriger afghanischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland und eine 14-Jährige mit Wohnsitz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen angetroffen werden.
Nach erfolgter Kontrolle wurde die 14- Jährige in eine Betreuungseinrichtung gebracht. Dort gab sie an, vom 34-Jährigen mehrere Betäubungsmittel (Ecstasy) zum Konsum erhalten zu haben. Der 34-Jährige war zu diesem Zeitpunkt von der Polizei bereits wieder entlassen. Über einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München wurde ein Haftbefehl gegen den 34- Jährigen erwirkt.
Am Montag, 05.02.2024, konnte der 34-Jährige durch Polizeibeamte im Umfeld einer Grünanlage in der Maxvorstadt angetroffen werden.
In dieser Situation wollte er gerade zusammen mit einem 23-jährigen afghanischen Staatsbürger, der in einer Unterkunft im Landkreis Fürstenfeldbruck untergebracht ist, Betäubungsmittel an zwei minderjährige Personen (13 und 15 Jahre, beide mit Wohnsitzen im Landkreis München) abgeben.
Der 34-Jährige und der 23-Jährige wurden daraufhin festgenommen und der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Bei beiden wurden mehrere Gramm Betäubungsmittel und Bargeld im dreistelligen Bereich in kleiner Stückelung aufgefunden und sichergestellt.
Beide wurden wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt und einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl gegen den 23-Jährigen und der bereits bestehende Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wurde vollstreckt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 83 (Rauschgiftkriminalität) des Polizeipräsidiums München.