arrow_back zur Nachrichten-Übersicht
Hier sind Kolleginnen und Kollegen des Kommissariats 105 (Prävention und Opferschutz), der örtlichen Polizeiinspektion 25 (Riem) und Verkehrspolizei (Verkehrserzeihung) anwesend.
Das Kommissariat 105 bringt auch den „rollenden Sicherheitsberater“ (RoSi) mit und kann zum Thema „Einbruch-Schutz“ informieren und beraten.
Aus polizeilicher Sicht ist ein codiertes Fahrrad sehr sinnvoll, um zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder Diebstahls das Fahrrad dem Geschädigten bzw. Verlierer schnell zuzuordnen und es ihm wieder auszuhändigen.
Der Kreisverband München des ADFC codiert seit über 20 Jahren Fahrräder mit dem EIN-Code (Eigentümer-Identifizierungs-Nachweis). Dieser Code wurde Anfang der 1990er Jahre von der hessischen Polizei entwickelt und wird heute in fast allen Bundesländern verwendet.
Der Code setzt sich zusammen aus dem Stadt- bzw. Landkreis, einem Straßenschlüssel, der Hausnummer sowie der Initialen des Besitzers und der Jahreszahl der Codierung.
So kann man über den Code Rückschlüsse auf den Eigentümer ermöglichen und eine Registrierung oder Datenverwaltung ist nicht notwendig.
Wie läuft eine Codierung ab?
Vor jeder Codierung muss der Besitzer des zu codierenden Fahrrades einen Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis für das Fahrrad (z. B. Kaufbeleg) vorzeigen.
Die Nummer des Ausweises wird auf dem Codierauftrag notiert. Ist keine Kaufquittung mehr vorhanden unterschreibt der Besitzer eine Eigentumserklärung, die der ADFC aufbewahrt. Der Code wird dann entsprechend eingetragen und an einen Techniker weitergegeben, der diesen dann am Fahrzeug eingraviert.
Neben den Angaben zum Besitzer wird auch eine grobe Beschreibung des Fahrrades auf dem Auftrag notiert (Hersteller, Marke, Farbe, usw.). Auch die am Fahrrad bereits angebrachte Rahmennummer wird am Fahrrad direkt abgelesen und überprüft. Der fertig ausgefüllte Codierauftrag wird vom ADFC gescannt und archiviert. Das Original verbleibt beim Besitzer. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Grundsätzlich können alle Arten von Fahrrädern, auch E-Bikes (z.B. Pedelecs) codiert werden. Nicht codiert werden können Fahrräder aus Titan oder Carbon. Alternativ können diese Fahrräder etikettiert werden.
Der ADFC erhebt Kosten von bis zu 15 Euro pro codiertem Fahrrad. Die Beratung der Polizei ist kostenlos.
Dieses Jahr fanden bereits acht weitere Codieraktionen im Bereich des Polizeipräsidiums München statt.
Veranstaltung: Gemeinsame Fahrradcodieraktion ADFC und Polizei München
Quelle: Polizeipräsidium München
13.10.2023 12:13 Uhr
München
Am Freitag, 13.10.2023, im Zeitraum 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr findet die letzte diesjährige gemeinsame Fahrradcodieraktion am Willy-Brand-Platz (Riem Arcaden) statt.
Im Rahmen der Veranstaltung klären Polizeibeamte insbesondere zum Thema Fahrraddiebstahl auf und geben nützliche Hinweise und Tipps, um nicht Opfer eines Fahrraddiebstahls zu werden.Hier sind Kolleginnen und Kollegen des Kommissariats 105 (Prävention und Opferschutz), der örtlichen Polizeiinspektion 25 (Riem) und Verkehrspolizei (Verkehrserzeihung) anwesend.
Das Kommissariat 105 bringt auch den „rollenden Sicherheitsberater“ (RoSi) mit und kann zum Thema „Einbruch-Schutz“ informieren und beraten.
Aus polizeilicher Sicht ist ein codiertes Fahrrad sehr sinnvoll, um zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder Diebstahls das Fahrrad dem Geschädigten bzw. Verlierer schnell zuzuordnen und es ihm wieder auszuhändigen.
Der Kreisverband München des ADFC codiert seit über 20 Jahren Fahrräder mit dem EIN-Code (Eigentümer-Identifizierungs-Nachweis). Dieser Code wurde Anfang der 1990er Jahre von der hessischen Polizei entwickelt und wird heute in fast allen Bundesländern verwendet.
Der Code setzt sich zusammen aus dem Stadt- bzw. Landkreis, einem Straßenschlüssel, der Hausnummer sowie der Initialen des Besitzers und der Jahreszahl der Codierung.
So kann man über den Code Rückschlüsse auf den Eigentümer ermöglichen und eine Registrierung oder Datenverwaltung ist nicht notwendig.
Wie läuft eine Codierung ab?
Vor jeder Codierung muss der Besitzer des zu codierenden Fahrrades einen Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis für das Fahrrad (z. B. Kaufbeleg) vorzeigen.
Die Nummer des Ausweises wird auf dem Codierauftrag notiert. Ist keine Kaufquittung mehr vorhanden unterschreibt der Besitzer eine Eigentumserklärung, die der ADFC aufbewahrt. Der Code wird dann entsprechend eingetragen und an einen Techniker weitergegeben, der diesen dann am Fahrzeug eingraviert.
Neben den Angaben zum Besitzer wird auch eine grobe Beschreibung des Fahrrades auf dem Auftrag notiert (Hersteller, Marke, Farbe, usw.). Auch die am Fahrrad bereits angebrachte Rahmennummer wird am Fahrrad direkt abgelesen und überprüft. Der fertig ausgefüllte Codierauftrag wird vom ADFC gescannt und archiviert. Das Original verbleibt beim Besitzer. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Grundsätzlich können alle Arten von Fahrrädern, auch E-Bikes (z.B. Pedelecs) codiert werden. Nicht codiert werden können Fahrräder aus Titan oder Carbon. Alternativ können diese Fahrräder etikettiert werden.
Der ADFC erhebt Kosten von bis zu 15 Euro pro codiertem Fahrrad. Die Beratung der Polizei ist kostenlos.
Dieses Jahr fanden bereits acht weitere Codieraktionen im Bereich des Polizeipräsidiums München statt.