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Versuchtes Tötungsdelikt – Hasenbergl

Quelle: Polizeipräsidium München
14.06.2020 11:27 Uhr

München

Ein 43-Jähriger Arbeitnehmer und dessen 45-Jähriger Arbeitgeber (beide mit Wohn­sitzen in München) gerieten bzgl. angeblich aus­stehender Lohn­zahlungen in Streit.

Sie verabredeten sich daher zu einer Aus­sprache am Donnerstag, 11.06.2020 gegen 21:30 Uhr.

Als die Aussprache eskalierte, kam es zu einer körperlichen Ausein­ander­setzung in deren Verlauf der 43-jährige Tatver­dächtige dem 45-Jährigen mit einem Messer eine Schnitt­verletzung am Nacken zufügte.

Freunde des Tatverdächtigen, welche ihn zum Ort der Aus­sprache gefahren hatten, waren durch zwischen­zeitliche Hilfe­rufe alarmiert worden und trennten die beiden Kontrahenten.

Der Verletzte wurde mit dem Rettungs­dienst in ein Münchner Kranken­haus verbracht, wo er nach Wund­versorgung weiterhin stationär behandelt wird. Er befindet sich nicht in Lebensgefahr.

Der Tatverdächtige flüchtete vom Tatort und konnte zunächst trotz umfang­reicher Fahndungs­maßnahmen nicht gefasst werden. Kurz vor Mitter­nacht stellte sich der 43-Jährige bei einer Münchner Polizei­inspektion. Zum Tatvorwurf wollte er sich bislang nicht äußern.

Auf Antrag der Kapital­abteilung der Staats­anwalt­schaft München I erließ der zuständige Ermittlungs­richter am 12.06.2020 Haftbefehl u. a. wegen versuchten Totschlags.

Die Ermittlungen wurden durch die Mord­kommission des PP München übernommen.

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